Krankenkassen

Das österreichische Gesundheitssystem basiert auf der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung was bedeutet, dass jeder unselbständig und selbstständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Die Dachorganisation der insgesamt 22 Krankenkassen ist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Finanziert wird die Krankenversicherung primär durch Versicherungsbeiträge. Weitere Mittel werden durch Kostenbeiträge (Selbstbehalt) der Versicherten eingehoben.

Um einen Anspruch auf Heilbehelfe oder Hilfsmittel zu haben, ist einer ärztliche Verordnung notwendig. Die so verordneten Behelfe werden von den Vertragspartnern der Krankenkassen, zum Beispiel Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Hörgeräte-Akustiker oder Optiker, gegen Vorlage abgegeben.

Bei Inkontinenzprodukten, die tariflich gelistet sind, ist ein gesetzlicher Selbstbehalt von 10% zu entrichten.

Folgende Personengruppen sind von der Entrichtung
des Selbstbehalts befreit:

  • Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Versicherte, die aufgrund einer Behinderung Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben
  • Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind

Unser Kathetersortiment ist im Tarif der österreichischen Krankenkassen gelistet und unterliegt, wie alle Inkontinenzprodukte, dem gesetzlichen Selbstbehalt von 10%.

Sollten Sie Fragen zum Selbstbehalt oder unseren Produkten im Detail haben, können sie uns ihr Anliegen per mail office@coopetitionmed.at senden. Gerne können sie uns auch telefonisch kontaktieren Tel: 0664 / 8873 2572